Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut drei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz mit umfassender Betreuung kostet schnell bis zu 6.000 Euro im Monat. Die deutsche Durchschnittsrente beträgt bei Männern rd. Euro 1.150,00, je nach Bundesland. Bei Frauen noch weniger. Der gesetzliche Pflegehöchstsatz bei Pflegegrad 5 und vollstationärer Pflege beträgt Euro 2.005,00 pro Monat. Alle monatlichen Kosten, die darüber hinausgehen, tragen Sie als Pflegebedürftiger selbst. Ist ihr Vermögen aufgebraucht, müssen ihre Kinder im Rahmen des Elternunterhalts für ihre Pflegekosten einstehen. Zu ihrem Schutz und dem Schutz ihrer Kinder, können sie diese Kosten mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.
Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflegeversicherung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflegeversicherung: Die Pflegerentenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden - je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.
Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflegeversicherung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.
Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit (wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können) eine Minirente. Wenn Sie theoretisch noch irgendeiner - auch schlechter bezahlten - Tätigkeit nachgehen könnten, gehen Sie leer aus.