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Newsletter vom 16. Juni 2018

Pflege­ver­si­che­rung

PflegeversicherungGute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut drei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz mit umfassender Betreuung kostet schnell bis zu  6.000 Euro im Monat. Die deutsche Durchschnittsrente beträgt bei Männern rd. Euro 1.150,00, je nach Bundesland. Bei Frauen noch weniger. Der gesetzliche Pflegehöchstsatz bei Pflegegrad 5 und vollstationärer Pflege beträgt Euro 2.005,00 pro Monat. Alle monatlichen Kosten, die darüber hinausgehen, tragen Sie als Pflegebedürftiger selbst. Ist ihr Vermögen aufgebraucht, müssen ihre Kinder im Rahmen des Elternunterhalts für ihre Pflegekosten einstehen. Zu ihrem Schutz und dem Schutz ihrer Kinder, können sie diese Kosten mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung: Die Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden - je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.


 


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Berufs­unfähig­keitsversicherung - Hinweis für Noch-Schüler

 

BerufsunfähigkeitsversicherungImmer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufs­unfähig­keitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit (wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können) eine Minirente. Wenn Sie theoretisch noch irgendeiner - auch schlechter bezahlten - Tätigkeit nachgehen könnten, gehen Sie leer aus.

Vor dem finanziellen Kollaps bei Unfall oder Krankheit müssen Sie sich also eigenverantwortlich schützen - am besten mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung. 
Um den Beitrag auch für den Fall niedrig zu halten, das man eine handwerkliche Ausbildung beginnen möchte, ist ein Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung noch als Schüler sinnvoll. Die Versicherer ermitteln den zu zahlenden Beitra nämlich auf Basis des Berufsbildes und ein Schüler wird dabei sehr preiswert eingestuft. Eine Verschlechterung des Beitrages bei späterem handwerklichen Beruf gibt es bei guten Versicherern nicht.

 

 

 

 

 

 


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