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Newsletter vom 16. Juli 2018

Arbeitskraftsicherung

Nichts ist so wertvoll wie die eigene Arbeitskraft!
Sie ist ein Vermögenswert, der bei vielen Menschen den drei- bis vierfachen Wert eines Einfamilienhauses ausmacht.

Der Königsweg zur Absicherung der Arbeitskraft ist die Berufs­unfähig­keitsversicherung. Aber in vielen Situationen können alternative oder ergänzende Absicherungen wie eine Grundfähigkeitsvesicherung, eine schwere Krank­hei­tenversicherung sinnvoll sein. Hier ist in jedem Einzelfall eine analytische Beratung erforderlich. Auch sind die Leistungsspektren der Anbieter am Markt teilweise sehr unterschiedlich, was ein Laie nicht erkennen kann. Nachdem ich im Newsletter vom Mai 2018 zur Beufsunfähigkeitsversicherung informiert habe, finden Sie heute nachstehend Informationen zur Grundfähigkeitsversicherung und Schwe­re Krank­hei­ten Versicherung:

 


Grundfähigkeitsversicherung

GrundfähigkeitsversicherungDie Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Der Unterschied zur "klassischen" Berufs­unfähig­keitsversicherung: Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert.

Anspruch auf Rentenleistungen...

Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung entsteht, wenn man nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage ist oder sein wird, eine der körperlichen Grundfähigkeiten, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sind, auszuüben. Zu den Fähigkeiten gehören üblicherweise das Sehen, Sprechen, Hören und Gehen, der Gebrauch der Hände und die selbstständige Orientierung, das Treppensteigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen sowie Autofahren. Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers mit einem Fragebogen ab, gegebenenfalls auch durch Nachfrage bei den behandelnden Ärzten.

Beiträge sind vergleichsweise günstig...

Wegen der klar festgelegten Leistungsvoraussetzungen sind Streitigkeiten mit dem Versicherer selten. Trotzdem ist die Grundfähigkeitsversicherung kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufs­unfähig­keitsschutz, denn nicht alle möglichen Ursachen für Berufs­unfähig­keit, wie beispielsweise seelische Leiden, sind versichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber eine bezahlbare Alternative für alle, die sich einen vollwertigen Berufs­unfähig­keitsschutz nicht leisten wollen, denn die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig.


 


Schwe­re Krank­hei­ten

Schwere Krankheiten

Dread-Disease: Finanzieller Schutz bei schweren Krank­hei­ten 

Eine ernste Krankheit kann Ihre finanzielle Zukunftsplanung über den Haufen werfen. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei schwerer Krankheit sofort die volle Versicherungssumme. Sie bestimmen selbst, welche Gesundheitsrisiken Sie in Ihrem Dread-Disease-Vertrag ver­sichern wollen.

Sparangebote und Premiumtarife
Spartarife zahlen nur bei den wichtigsten Krank­hei­ten wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Erblindung und Sprachverlust. Umfassende Dread-Disease-Angebote leisten auch bei selteneren Gesundheitsstörungen wie etwa Bauchspeicheldrüsenentzündung, Multipler Sklerose und chronischer Muskelschwäche, außerdem nach Organtransplantationen, schweren Verbrennungen und Bypassoperationen. Mit dem richtigen Vertrag ver­sichern Sie bis zu 55 Krank­hei­ten.

Dread-Disease-Vertrag oder Berufs­unfähig­keitsversicherung?
Anders als die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt die Dread-Disease sofort die volle Vertragssumme, sobald eine schwere Erkrankung eintritt. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente erst dann, wenn Sie tatsächlich nicht mehr arbeiten können.

Vorteil des echten Berufs­unfähig­keitsschutzes: Sie bekommen die Rente, egal welche Erkrankung zur Berufs­unfähig­keit führt. Auch seelische Störungen, Gelenkverschleiß oder Kreislauferkrankungen sind in der Berufs­unfähig­keitsversicherung mitversichert.


Arbeitskraftsicherung

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